Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Peer Höpli Architektur, Wieshofstrasse 103, 8408 Winterthur (nachfolgend «Auftragnehmer») und dem Auftraggeber über Architektur- und Planungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgrundlagen

Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich nach:

  • Dem schriftlichen Einzelvertrag mit Leistungsbeschrieb
  • Der SIA-Ordnung 102 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten und Architektinnen) in der jeweils gültigen Fassung
  • Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Den anerkannten Regeln der Baukunde

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im Einzelvertrag festgelegt. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand gemäss den vereinbarten Ansätzen vergütet.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1 Honorarberechnung

Das Honorar wird nach einer der folgenden Methoden berechnet, wie im Einzelvertrag festgelegt:

  • Zeitaufwand nach vereinbarten Stundenansätzen
  • Pauschalhonorar für definierte Leistungen
  • Prozentual nach Baukosten gemäss SIA 102

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Akontozahlungen entsprechend dem Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zulasten des Auftraggebers.

6. Urheberrecht

Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer erarbeiteten Plänen, Entwürfen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er durch schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Personenschäden betroffen sind.

Die Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.

8. Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Bei Kündigung ohne wichtigen Grund durch den Auftraggeber ist das Honorar für die bereits erbrachten Leistungen sowie ein angemessener Schadenersatz geschuldet. Bei Kündigung durch den Auftragnehmer ohne wichtigen Grund hat dieser den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Diese AGB und alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen Schweizer Recht.

10.2 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Winterthur, Schweiz.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Januar 2025